Reise- und Teilnahmebedingungen

§ 1 Bewerbung, Vertrag 

1.1. Für die unverbindliche Anmeldung ist das Bewerbungsformular zusammen mit den letzten drei Zeugnissen sowie einem aktuellen Foto an interact Sprachreisen zu senden.

1.2. Nach Erhalt des Bewerbungsformulars wird der Teilnehmer zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen. Bei entsprechender Eignung des Teilnehmers erfolgt ein schriftliches Vertragsangebot seitens interact Sprachreisen mit Angaben zur Programmwahl und -preis.

1.3. Der Teilnehmer nimmt das Vertragsangebot an, indem er das von ihm unterzeichnete – bei Minderjährigen zusätzlich durch den gesetzlichen Vertreter unterzeichnete – Vertragsexemplar innerhalb der genannten Frist an interact Sprachreisen zurückschickt. Eine Änderung des Vertragsinhalts, der nicht schriftlich bestätigt wird, ist unwirksam.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1. Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer von interact Sprachreisen die Rechnung sowie den Sicherungsschein gem. § 651 k III BGB über den Gesamtreisepreis.

Die Programmkosten sind in vier Teilbeträgen zu entrichten:

a) die erste Rate in Höhe von 20% nach Erhalt der Rechnung

b) die zweite Rate in Höhe von 30% zum 01. März (Programme ab Januar zum 01. September)

c) die dritte Rate in Höhe von 30% zum 01. Juni (Programme ab Januar zum 01. Dezember)

d) den Restbetrag ca. 2 Wochen vor Reisebeginn, nach Erhalt der kompletten Reiseunterlagen.

2.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen geleistet werden, ist interact Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gem. § 4 dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen.

 

§ 3 Preisänderung

Liegt der vorgesehene Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss, ist interact Sprachreisen berechtigt, den ausgewiesenen Reisepreis als Folge von Änderungen der Beförderungskosten oder der Abgaben bestimmter Leistungen (z. B. Flughafengebühren) oder einer Änderung des Wechselkurses erhöhen. Der Reisepreis darf nur um den entsprechenden, konkret zu benennenden Kostenfaktor erhöht werden.

Bei nachträglichen Änderungen des Reisepreises hat interact Sprachreisen den Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisebeginn ist nicht zulässig. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des Programmpreises, hat der Teilnehmer das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung von interact Sprachreisen über die Preiserhöhung geltend machen.

 

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer

4.1. Vor der Abreise kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Fall des Rücktritts fallen als Ersatz für die von interact Sprachreisen aufgewandte Vorbereitungsarbeit und die entstandenen Aufwendungen eine pauschale Entschädigung nach Maßgabe der folgende Regelung an (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmkostenpreis):

- 10% nach Vertragsabschluss

- 30% nach Erhalt der Gastfamilienadresse bzw. offizielle Schulbestätigung und mehr als 60 Tage vor Reisebeginn

- 40% bei Rücktritt weniger als 30 Tage vor Reiseantritt

4.2. Die Verpflichtung zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung besteht nicht, wenn ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Der Nachweis, dass ein Schaden nicht oder nicht in der pauschaliert geltend gemachten Höhe vorhanden ist, obliegt dem Teilnehmer.

4.3 Sollte interact Sprachreisen den Teilnehmer nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise über Namen und Anschrift der für ihn bestimmten Gastfamilie und Kontaktdaten eines Ansprechpartners im Gastland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet haben, so kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass interact Sprachreisen eine Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen verlangt.

 

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter

5.1. interact Sprachreisen behält sich ein Kündigungsrecht vor, falls schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben in den Bestandteilen der Bewerbungsunterlagen (z. B. schulische Leistungen, Gesundheitszustand) gemacht werden, die als Teilnahmevoraussetzung genannt sind, sofern hierdurch die Programmteilnahme und/oder Platzierung in einer Gastfamilie maßgeblich erschwert oder verhindert wird oder wenn sich diese nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben.

Ein Rücktrittsrecht setzt voraus, dass interact Sprachreisen seinerseits den vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist und insbesondere die Informationspflicht nach 4.3 geleistet hat.

Ein Rücktrittsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern die zum Rücktritt führenden Gründe interact Sprachreisen vor Abschluss des Reisevertrages bekannt waren.

5.2. interact Sprachreisen ist außerdem berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung des Programms stört oder beeinträchtigt, oder gegen die ihm mitgeteilten Programmregeln oder gegen die Gesetze, Sitten oder Gebräuche des Gastlandes verstößt. Bei Verstoß gegen die Rechtsordnung des Gastlandes bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.

5.3. Im Fall einer berechtigten Kündigung des Vertrags hat der Teilnehmer das Programm, die Schule und die Gastfamilie zu verlassen. Die Organisation der Heimreise obliegt in diesem Fall dem Teilnehmer und dessen gesetzlichen Vertreter auf eigene Kosten.

5.4 Im Fall einer berechtigten Kündigung des Vertrags durch interact Sprachreisen oder die von interact Sprachreisen bevollmächtigte Partnerorganisation/Leitung der Schule im Gastland erfolgt eine etwaige Erstattung des noch nicht verbrauchten Reisepreises nur in dem Umfang, in dem interact Sprachreisen effektiv Aufwendungen für das nicht mehr zur Durchführung gelangende Programm erspart.


§ 6 Haftung

Die vertragliche Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit interact Sprachreisen für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftung für die von einem Beförderungsunternehmen zu vertretenden Schäden richtet sich nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.

 

§ 7 Gewährleistung

Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber interact Sprachreisen geltend gemacht werden. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung von Ansprüchen nur dann möglich, wenn der Vertragspartner an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert worden ist.

 

§ 8 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ausschließlich selbst verantwortlich, sofern es in der Programmausschreibung nicht ausdrücklich anders aufgeführt ist. interact Sprachreisen informiert den Teilnehmer zusammen mit der Buchungsbestätigung über die erforderlichen Dokumente.

 

§ 9 Beförderung/Fluggesellschaft 

Gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) ist interact Sprachreisen verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir dem Kunden die Fluggesellschaft(en), die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald interact Sprachreisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Kunde darüber informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird interact Sprachreisen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel zu unterrichten. interact Sprachreisen versichert, keine der Fluggesellschaften zu buchen, die auf der sog. "Black List" aufgeführt sind.

 

§ 10 Veranstalter 

Veranstalter ist:

interact Sprachreisen

Einzelunternehmen: Inh. Raphaela Beineke

Stahler Ufer 4

37671 Höxter

 

Stand: Dezember 2010

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